Obligatorische Schiesspflicht
Für alle Schiesspflichtigen, welche nur einmal im Jahr das Obligatorische schiessen, wurde hier alles Wichtige zusammengefasst:
Jeder Angehörige der Armee muss jährlich seine obligatorische Schiesspflicht erfüllen. Das «Obligatorische» muss jeweils bis spätestens Ende August auf einem Schiessstand Ihrer Wahl geschossen werden (kostenlos). Wer seiner Schiesspflicht nicht nachkommt, wird zu einem späteren Zeitpunkt durch die Kant. Militärverwaltung zum «Nachschiessen» aufgeboten.
Es ist nicht möglich dieses Schiessprogramm im Militärdienst zu absolvieren.
Die Schiesspflicht gilt als bestanden, wenn der Schütze mit dem Sturmgewehr mindestens 42 Punkte erreicht und nicht mehr als drei Nuller geschossen hat.
Wer die Mindestpunkte oder -treffer nicht erreicht hat, kann das ganze obligatorische Programm mit Kaufmunition im gleichen Verein am gleichen oder an einem andern Schiesstag höchstens zweimal wiederholen.
An folgenden Daten wird im Schiessstand Diessbach das Obligatorische geschossen:
|
Mittwoch 08. Juni 2011 18.30 - 20.00 Uhr |
Freitag 01. Juli 2011 18.30 - 20.00 Uhr |
Freitag 19. August 2011 18.30 - 20.00 Uhr |
Die letzte Standblattausgabe ist jeweils 30 Minuten vor Übungsende!
Zu jedem Schiessen mitnehmen:
- Schiessbüchlein oder militärischen Leistungsausweis
- Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten
- Persönliche Waffe
- Gehörschutz und Putzzeug
Das Gewehr ist vor dem Schiessen am Putztisch zu reinigen.
Bei Fragen oder Unklarheiten kann man sich an die anwesenden Schützen oder auch gerne an Jungschützen wenden.
Falsche Handhabung am Putztisch wird mit einer Geldstrafe geahndet, welche gleich an Ort und Stelle zu Gunsten der Jungschützen-Ausbildung zu entrichten ist!
Wir wünschen allen Schützen "Gut Schuss ! "
![]() |
![]() |
![]() |






